Was sind
SP-Wahlen?
Politik am Campus passiert vor allem durch politische Gruppen, die wir Listen nennen. Sie werden einmal im Jahr in das Studierendenparlament gewählt. Das SP ist das oberste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft. Es wählt den Vorstand des Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und beschließt die Satzung und den Haushalt der Studierendenschaft. Alle Sitzungen des SP sind öffentlich für Studierende und alle haben die Möglichkeit an den Diskussionen teilzunehmen (Rederecht) oder einen Antrag zu stellen (Antragsrecht). Einen Antrag kann man zum Beispiel auf finanzielle Förderung eines Projektes stellen, dass du allein oder ihr gemeinsam mit anderen Studierenden auf die Beine stellen wollt. An der HHU gehören dem SP je 17 stimmberechtigte Mitglieder an. Die Amtsperiode des Parlamentes beträgt in der Regel ein Jahr.
Hier findet ihr Informationen zu den antretenden Listen
Wahlbekanntmachung und Unterlagen
Wahl zum Studierendenparlament SoSe 2023
Wahlbekanntmachung für die Wahl der 17 Mitglieder des Studierendenparlaments der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (HHUD) im Sommersemester 2023 in der Zeit von Montag, den 26.06.2023, bis Freitag, den 30.06.2023. Wahlberechtigt und wählbar sind alle ordentlichen Studierenden der HHUD (gemäß § 1 der Satzung der Studierendenschaft der HHUD).
Im Wahlverzeichnis sind deshalb alle Studierenden aufzuführen, die am 15.05.2023 (Stichtag) an der HHUD eingeschrieben sind. Das Wahlverzeichnis kann voraussichtlich im Studierenden Service Center, Geb. 21.02, in der Zeit vom 22.05.2023 bis 29.05.2023 eingesehen werden (bitte die Öffnungszeiten beachten). Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wahlverzeichnisses können beim Wahlausschuss innerhalb der oben angegebenen Auslagefrist schriftlich erklärt werden. Wer nicht im Wahlverzeichnis aufgeführt ist, dagegen jedoch nicht fristgerecht Einspruch erhoben hat, muss den Nachweis der Wahlberechtigung selbst erbringen (durch Vorlage einer gültigen Studienbescheinigung).
Während der Wahlwoche sind auf dem Universitätsgelände 9 Urnen aufgestellt, an denen von 10:00 bis 16:00 Uhr gewählt werden kann (Foyer 23.01., Roy-Lichtenstein-Saal, 25.12., 25.22., Zentralbibliothek, Juridicum, Wahlbüro, 26.01., SP-Saal). An diesen Urnen ist die Stimmabgabe nur unter Vorlage des Studierendenausweises und eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises möglich. Eine Wahlmöglichkeit ohne Vorlage des Studierendenausweises besteht in der Zeit von 17:00 bis 17:30 Uhr im Wahlbüro (23.31.00.062). Ein Antrag auf Briefwahl muss bis spätestens 05.06.2023 in Textform bei der Wahlleitung, vorzugsweise per E-Mail an astawahlaus@uni-duesseldorf.de gestellt werden (Ausschlussfrist). Hierbei müssen Name, Matrikelnummer und Anschrift für den Versand der Wahlunterlagen angegeben werden. Die Briefadresse der Wahlleitung ist: Heinrich-Heine-Universität, Wahlausschuss Studierendenparlament, Geb. 25.23, Universitätsstraße 1, 40225 Düsseldorf. Die Briefwahlstimmen müssen bis spätestens 30.06. um 17:30 Uhr bei der Wahlleitung eingegangen sein (Ausschlussfrist).
Die 17 Sitze werden nach dem Prinzip der Verhältniswahl vergeben. Auf alle Wahlberechtigten entfällt jeweils eine Stimme, die einem der sich bewerbenden Wahlvorschläge (Listen) gegeben werden kann. Die einer Liste zustehenden Sitze werden nach dem Verfahren von Sainte-Laguë/Schepers zugeteilt. Die nach § 6 II u. III Wahlordnung auf die einzelnen Listen entfallenden Sitze werden nach der in der jeweiligen Liste festgelegten Reihenfolge besetzt. Wer sich um einen der Sitze im Studierendenparlament bewerben möchte, muss in einem der Wahlvorschläge aufgeführt sein.
Vorlagen der Kandidaturlisten und der Einverständniserklärung über den zugewiesenen Platz auf der Liste sowie ein Merkblatt hierzu sind beim Wahlausschuss erhältlich (Öffnungszeiten beachten). Es ist zusätzlich eine digitale Abschrift des Wahlvorschlags in einem üblichen Dateiformat einzureichen (bspw. .docx, .xlsx, .csv). Die Wahlvorschläge müssen spätestens am Mittwoch, den 24.05.2023 um 12:00 Uhr beim Wahlausschuss eingegangen sein und sind an die den Wahlausschussvorsitz bekleidende Person zu richten. Eine Möglichkeit zur persönlichen Abgabe besteht am 24.05.2023 von 10-12 Uhr im Wahlbüro (23.31.00.062), weitere Zeiten können jederzeit mit dem Wahlausschuss vereinbart werden.
Die Auszählung der Stimmen erfolgt öffentlich am Freitag, den 30.06.2023 ab 18:00 Uhr im SSC. Losentscheide über den letzten zur Verfügung stehenden Platz im Parlament im Falle gleicher Höchstzahlen (§ 6 II WO) werden im Anschluss an die Auszählung öffentlich durchgeführt. Diese Wahlbekanntmachung muss gemäß Wahlordnung spätestens am 03.04.2023 veröffentlicht werden. Der Wahlausschuss weist daraufhin, dass die Farbe Orange in der Zeit vom 26.06.2023 bis zum 30.06.2023 ausschließlich vom Wahlausschuss für Veröffentlichungen, Plakate, etc. verwendet werden darf.
Düsseldorf, den 03.04.2023
Lukas Moore
Stellvertretend für den Wahlausschuss